Allgemeine Geschäftsbedingungen

WER IST TEILNAHMEBERECHTIGT

Teilnahmeberechtigt am AHS sind Studierende und Bedienstete der Albert-Ludwigs-Universität, der Pädagogischen Hochschule und des Klinikums. Ebenfalls teilnahmeberechtigt, aufgrund bestehender Kooperationsverträge, sind Studierende der Katholischen Hochschule und der Evangelischen Hochschule sowie der Hochschule für Musik.

Die Teilnahmeberechtigung wird durch den Studierendenausweis nachgewiesen. Nichtstudentische Hochschulmitglieder legitimieren sich durch den Dienstausweis oder einer Bescheinigung der Dienststelle. Die Tennisanlage der Albert-Ludwigs-Universität ist für jedermann zugänglich.

SPORTTAUGLICHKEIT:

Durch die Anmeldung bestätigt der/die Teilnehmende, dass er/sie in vollem Umfang sporttauglich ist und nicht an Erkrankungen leidet, die einer Teilnahme der Buchung entgegensteht.

MINDERJÄHRIGE:

Studierende, die bei ihrer Anmeldung oder Teilnahme zu einem Angebot des Hochschulsports minderjährig sind, müssen unaufgefordert vor Kursantritt beigefügte Einverständniserklärung abgeben. Liegt diese bei der Buchung nicht vor, muss der/die Studierende dies unverzüglich dem AHS mitteilen. Minderjährige Studierende, die keine Einverständniserklärung abgeben, können nicht buchen. Anfallende Kosten, die dem Veranstalter dadurch entstehen werden dem/der Studierenden in Rechnung gestellt.

BETREUUNG UND ORGANISATION

Das gesamte Hochschulsport-Programm wird durch das Hochschulsport-Team betreut und organisiert. Alle Angebote des Hochschulsportes werden über das Hochschulsportbüro verwaltet. Das Hochschulsport-Team ist immer bemüht, neue Angebote im Programm aufzunehmen, um die Bedürfnisse vieler Studierenden zu berücksichtigen.

PROGRAMMÄNDERUNGEN, AUSHÄNGE

Änderungen des Programmes, Ergänzungen, Ausfälle, Ankündigungen von Wettkampfveranstaltungen, Events und vieles mehr kann der Homepage entnommen werden.

 https://www.hochschulsport.uni-freiburg.de

ANMELDUNG ZU DEN KURSEN

Alle Angebote des Hochschulsports sind anmelde- und kostenpflichtig, die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Bitte weisen Sie sich auf Nachfrage von berechtigten Personen durch die Buchungsbestätigung und einem offiziellen Ausweis mit Bild aus.

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online!

Die Gebühren werden von Ihrem Konto abgebucht.

Mit der Online-Buchung eines Hochschulsport-Angebots erteilen Sie dem Hochschulsport der Universität Freiburg ein fortlaufendes SEPA-Lastschriftmandat für das entsprechende Semester. Sie ermächtigen damit den Hochschulsport zum Einzug von Platzvermietungen, Kurs- und Verwaltungsgebühren per SEPA-Lastschrift vom angegebenen Bankkonto.

Gläubiger-ID: DE47AHS00000120082

Durch die Anmeldung bestätigt der/die Teilnehmende, dass er/sie in vollem Umfang sporttauglich ist. Und nicht an Erkrankungen leidet, die einer Teilnahme an dem gebuchten Kurs entgegensteht.

RÜCKTRITTSREGELUNG

siehe  Buchungsdetails während des Buchungsvorgang.

GEWÄHRLEISTUNG VON VERANSTALTUNGEN *

Die gebuchten Sportflächen können ohne Anspruch auf Ersatzleistung aus folgenden Gründen ausfallen:

  • Lehre und Forschung
  • Wettkampfveranstaltungen / Turniere / Fortbildungen
  • Höhere Gewalt 

VERSICHERUNGSSCHUTZ UND HAFTUNG *

Eingeschriebene Studierende sind in der Regel gegen Sportunfälle gemäß den Richtlinien der Unfallkasse Baden-Württemberg, Waldhornplatz 1, 76131 Karlsruhe, versichert, soweit sie an offiziell ausgeschriebenen Veranstaltungen im Rahmen des Allgemeinen Hochschulsports teilnehmen. Diese Veranstaltungen müssen innerhalb des organisierten Übungsbetriebs, d. h. während der festgesetzten Zeiten und unter der Leitung eines bestellten Übungsleiters stattfinden.

Die freie sportliche Betätigung außerhalb des organisierten Übungsbetriebs (die Buchungen über diese Plattform!) auf den Hochschulsportanlagen (freie Spielgruppen, freies Tennisspielen, individuelles Training u. ä.) ist nicht versichert.

Allen Teilnehmern am AHS wird zusätzlich empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen für den Fall, dass bei der Sportausübung Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird.

Beschäftigte der Hochschulen sind bei der Teilnahme am Hochschulsport nur dann versichert, wenn gleichzeitig die besonderen Anforderungen des Betriebssports vorliegen. Bei Beamten gilt ein Unfall im Rahmen des Allgemeinen Hochschulsportes nicht als Dienstunfall.

Bei allen Angeboten, bei denen der AHS nur als Vermittler auftritt, besteht kein Versicherungsschutz bei der UKBW, daher wird dringend empfohlen, sich selbst um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern.

HAUSORDNUNG

Auf die Beachtung der Hausordnung wird hingewiesen. Diese ist im Eingangsbereich ausgehängt.